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Ändern Sie doch mal die Perspektive
Das Leben ist wie eine Reise mit dem Zug und kann in drei wesentliche Abschnitte unterteilt werden: die Kindheit, das Erwachsensein und das Alter. In jedem Lebenskapitel gibt es juristisch empfohlene Vorkehrungen.
Wenn Sie die Perspektive wechseln und Ihre erbrechtliche Vorsorge- und Nachfolgeplanung ganzheitlich betrachten wollen, finden Sie hier einen chronologischen Ablauf aller erbrechtlichen Tätigkeiten.
In diesem Abschnitt Ihres Lebens gibt es nur wenig aus juristischer Sicht, das Sie regeln sollten und rechtlich überhaupt können. Umso wichtiger ist daher, dass Ihre Eltern sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Was geschieht, wenn die Eltern ihr Sorgerecht nicht länger ausüben können? Wer kümmert sich dann um Tochter oder Sohn? In einer Sorgerechtsverfügung können Eltern festlegen, an wen das Recht der elterlichen Sorge übertragen werden soll, wenn die Eltern aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst dazu in der Lage sind. Selbst ein Pate kann das Sorgerecht nicht ohne rechtliche Legitimation ausüben.
Was nun?
An jeder Station Ihrer Lebensreise warten Überraschungen, angenehme aber auch weniger freudige. Und manche Ereignisse werfen Sie plötzlich und unerwartet aus der Bahn. In der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Ihren Lebenszug weiter lenkt, also wichtige Entscheidungen für Sie trifft, wenn Sie selbst dauerhaft oder auch nur vorübergehend dazu nicht in der Lage sind.
Das große Geheimnis der Lebensreise ist, dass niemand weiß, wann der Lebenszug endgültig zum Stehen kommt. In der Patientenverfügung können Sie immerhin festlegen, wie lange Ihr Lebenszug noch ausrollen darf, wenn er die Fahrt schon eingestellt hat. Hier legen Sie fest, welche lebenserhaltenden Maßnahmen der modernen Medizin Sie zum Ende hinzu in Anspruch nehmen wollen.
Einer der Gründe, die das Leben so lebenswert machen, sind all die Passagiere, die im Laufe der Fahrt in Ihren Lebenszug einsteigen. Manche verabschieden sich bereits nach wenigen Stationen, andere werden zu treuen Weggefährten bis zum Ende der Reise. Besonders Unternehmer können diesen Abschnitt nutzen, um ihre Rechtsbeziehungen zu regeln. So werden unliebsame Überraschungen bei einem vorzeitigen Ausstieg vermieden. Mit einem Gesellschaftsvertrag werden detaillierte Regelungen nicht nur im Todesfall eines Gesellschafters festgelegt, sondern auch, wenn er die Gesellschaft zu Lebzeiten verlässt. Insbesondere kann darin festgelegt werden, ob überhaupt und gegebenenfalls welche Erben des Gesellschafters an dessen Stelle im Unternehmen treten dürfen. Auch Regelungen zum finanziellen Ausgleich sind sinnvoll.
Was nun?
Im Testament bestimmen Sie, wer Ihr Vermögen am Todestag erhalten soll und setzen damit die Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge außer Kraft. Die vorausschauende Nachfolgeplanung beschäftigt sich mit der Frage, welche Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten übertragen werden können. Dadurch können Erbschaftssteuer verringert und familiäre Gegebenheiten befriedigt werden.