Wie der Güterstand der Ehe Ihre Erbschaft beeinflusst

Wenn ein Paar sich entscheidet zu heiraten, dann gibt es einige Formalitäten, die erledigt werden müssen. Hierzu gehört mitunter auch der Ehevertrag, in welchem u.a. ein Güterstand festgelegt wird. Neben den vertraglichen Güterständen gibt es auch den gesetzlichen Güterstand, der eintritt, wenn kein Ehevertrag vorhanden ist oder im Ehevertrag kein expliziter Güterstand vereinbart wurde.  

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, was der Güterstand mit Ihrer Nachfolgeplanung zu tun hat. Tatsächlich eine ganze Menge, wie Sie nachfolgend erfahren werden. Essentiell für die folgenden Regelungen ist, dass kein Testament vorliegt und somit die gesetzliche Erbfolge greift. Im Falle eines Testaments können Sie selbstbestimmt und unabhängig vom gewählten Güterstand Ihren Nachlass regeln.

Nachfolgend werden die drei Güterstände der Ehe vorgestellt, welche im BGB festgelegt und geregelt sind. Zu jedem Güterstand wird ebenfalls aufgezeigt, wie sich dieser auf Ihre Nachfolgeplanung auswirkt.

 

1. Zugewinngemeinschaft

Bei der Zugewinngemeinschaft wird das Vermögen der Eheleute grundsätzlich als getrennt betrachtet. Dies bedeutet, dass nach wie vor jeder Ehegatte über sein eigenes Vermögen verfügt. Als gemeinschaftliches Vermögen werden nur diejenigen Investitionen betrachtet, die das Ehepaar auch als solche gemeinschaftlich tätigt, wie z.B. der Kauf eines Hauses. Das während der Ehe von jedem erworbene Vermögen unterliegt dem Zugewinnausgleich. 

Erst mit Beendigung der Ehe, nämlich bei Scheidung der Ehe oder im Todesfall des Ehepartners, spielt der Zugewinn eine entscheidende Rolle. In beiden Fällen kommt es zum Zugewinnausgleich. Im Falle der Scheidung wird der Zugewinn genau errechnet. Tritt jedoch der Todesfall ein, so wird dieser durch eine gesetzlich festgelegte, erhöhte Erbquote ausgeglichen.  

 

2. Gütertrennung

Wie der Name bereits vermuten lässt, wird bei der Gütertrennung das Vermögen der Eheleute strikt getrennt. Es gibt auch während der Ehe kein gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen, wie in der Zugewinngemeinschaft. Somit besitzt jeder Ehegatte ein unbeschränktes Verfügungsrecht über sein eigenes Vermögen.   

Daher besteht auch im Todesfall eines Ehepartners kein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Sollte der verstorbene Ehepartner kein Testament erstellt haben, so greift die gesetzliche Erbfolge. Laut dieser ist die Erbquote abhängig von der Anzahl der erbberechtigten Kinder.  

 

3. Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft ist das genaue Gegenteil der Gütertrennung. Mit Abschluss des Ehevertrags wird das gesamte Vermögen der Eheleute zum Gesamtgut erklärt. Dies bedeutet, dass Alles Beiden gemeinschaftlich gehört und nur gemeinsam darüber verfügt werden kann.  

Im Todesfall eines Ehepartners fällt die ideelle Hälfte des Vermögens des Verstorbenen in den Nachlass. Unabhängig der erbberechtigten Kinder oder Verwandten, erhält der hinterbliebene Partner eine festgelegte Erbquote.  

 

Die genauen Auswirkungen des jeweiligen Güterstandes auf die Erbschaft sowie die genauen Erbquoten können Sie im Artikel zum Thema Gesetzliche Erbfolge nachlesen.

 

Mit dem Güterstand der Ehe richtig planen

Wenn Sie Fragen zu Ihrem aktuellen Güterstand und dessen Auswirkungen auf Ihre Nachfolgeplanung haben, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Weil es nach gesetzlicher Erbfolge nahezu ausgeschlossen ist, dass der Ehepartner alleine erbt, ist ein Testament empfehlenswert, um den Partner auch nach dem Tode noch gut versorgt zu wissen. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir gemeinsam eine für Sie passende Lösung finden! 

 


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. An dieser Stelle sei auch gesagt, dass das Easy Erbrecht Infoportal und dessen Inhalte ausschließlich von Frauen produziert wird.