Testament richtig schreiben: die 5 häufigsten Fehler

Das Testament ist ein ganz besonderes Dokument, in dem Sie Ihren letzten Willen niederschreiben. Hier legen Sie fest, wie Ihr Nachlass an Angehörige, Freunde und weitere Begünstigte nach Ihrem Ableben verteilt werden soll.

Hierbei gibt es gewisse Regeln zu beachten. Denn ein unklares Testament hat fatale Auswirkungen, wenn am Tag der Testamentseröffnung die Anweisungen über Ihren Nachlass nicht klar verständlich ausgedrückt und damit nicht richtig umgesetzt werden können. Neben eindeutigen Formulierungen müssen auch die Rahmenbedingungen stimmen: So muss das Testament eigenhändig, handschriftlich und in lesbarer Schrift verfasst werden. Außerdem müssen Ort, Datum und Ihr voller Name klar ersichtlich auf dem Testament zu finden sein.

Folgend stellen wir Ihnen die 5 häufigsten Fehler bei der Testamentserstellung vor, damit Sie Ihr Testament korrekt verfassen können.

 

 1. Namentliche Nennung aller Erben

Damit das Nachlassgericht einen Erbschein ausstellen und somit den oder die Erben ermitteln kann, müssen diese klar verständlich im Testament genannt werden. Nur “die Nachbarin” oder “den Lieblingsonkel” einzusetzen, reicht hierzu nicht aus. Die Vorlage des Testaments beim Nachlassgericht ist notwendig, damit das Gericht feststellen kann, wer den Erblasser beerbt. Am besten werden die bedachten Personen immer namentlich benannt, damit es zu keinen Verwechslungen kommen kann.

Empfehlung: Stellen Sie sicher, Ihre Erben werden klar und deutlich im Testament genannt. Am besten erreichen Sie dies durch die Nennung der Erben mit vollem Namen. Nur so kann das Testament korrekt ausgelegt und können letztendlich Streitigkeiten vermieden werden.

 

2. Übertragung bestimmter Gegenstände oder Geldsummen

Oftmals werden konkrete Gegenstände oder bestimmte Geldsummen an einzelne Personen übertragen. Da Testamente oft erst Jahre nach deren Erstellung in Gebrauch kommen, sind bestimmte Gegenstände in vielen Fällen gar nicht mehr im Nachlass enthalten, weil sie bspw. verkauft, weiterverschenkt oder schlichtweg kaputt gegangen sind.

Ähnliches verhält sich bei der Vererbung von Geldsummen, die oft auf mehrere Personen aufgeteilt werden. In vielen Fällen kommt es vor, dass der Nachlass nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um allen Anweisungen gerecht zu werden.

Ein Anspruch auf Ausgleich ist gesetzlich nicht geregelt, genauso wenig ist in den meisten Testamenten eine Alternativregelung enthalten. Dies kann leicht zu Unmut bei dem vermeintlichen Erben führen, da fraglich ist, wie die verfügbare Geldsumme aufgeteilt werden sollen.

Empfehlung: Benennen Sie Gegenstände nur, wenn Sie sich sicher sein können, dass diese in Ihrem Nachlass enthalten bleiben. Andernfalls fügen Sie noch eine Alternativregelung hinzu, die in diesem Fall eintritt. Anstatt einer konkreten Geldsumme, sollten Sie besser Quoten an der verbliebenen Summe verteilen.

 

3. Nennung von Ersatzpersonen

Haben Sie eine bestimmte Person als Erben benannt, welche jedoch das Erbe nicht antreten kann und gleichzeitig keine Ersatzperson festgelegt, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Genau das jedoch soll durch die Erstellung eines Testaments jedoch verhindert werden.

Empfehlung: Bedenken Sie unterschiedliche Faktoren, wie z.B. Alter und Gesundheit, bei der Ernennung von Erben und bei der Verteilung Ihres Nachlasses an einzelne Personen. Wenn möglich, setzen Sie Ersatzpersonen ein und stellen sicher, dass mindestens eine Person als Erbe eingesetzt werden kann. Nur so verhindern Sie Konsequenzen durch den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge.

 

4. Unterschiedliche Versionen im Umlauf

In manchen Fällen kommt es vor, dass es zum Todeszeitpunkt mehrere gültige Testamente gibt. Dies verkompliziert die Situation erheblich, denn es ist nicht klar, welchem der Testamente zum Todeszeitpunkt Folge zu leisten ist oder wie sich die unterschiedlichen Versionen ergänzen oder ausschließen.

Empfehlung: Sollten Sie mehrere Versionen Ihres Testaments erstellen, so stellen Sie klar, welche Abschnitte aus vorangehenden Testamenten bestehen, gestrichen, bzw. durch die neuere Version ergänzt werden sollen. Versehen Sie zudem jedes Testament mit einem Datum, damit das Nachlassgericht verschiedene Versionen zeitlich einordnen kann.

 

5. Bindungswirkung im gemeinschaftlichen Testament

Bei einem gemeinschaftlichen Testament kann der überlebende Ehegatte grundsätzlich viele Regelungen für den zweiten Todesfall nicht mehr abändern. Dies ist vielen Ehepaaren allerdings nicht bewusst. Sollte daher der überlebende Ehepartner ein eigenes Testament erstellen, so kann dieses oft nicht berücksichtigt werden, da die Regelungen des gemeinschaftlichen Testaments für ihn bindend sind und nach dem Ableben des Partners nicht mehr geändert werden können.

Sie möchten mehr über das gemeinschaftliche Testament - auch Berliner Testament genannt - erfahren? Dann lesen Sie sich in diesem Blogartikel zum Thema ein. 

Empfehlung: Wollen Sie dem überlebenden Ehepartner die Möglichkeit zur Abänderung von Teilen des Testaments einräumen, so muss diese Befugnis klar formuliert und in das gemeinschaftliche Testament mit übernommen werden.

 

Noch kein Testament erstellt?

Sie sehen, es bestehen einige Hürden bei der Testamentserstellung – besonders, wenn Sie Ihr Testament ohne juristische Unterstützung selbst verfassen. Fachanwältin für Erbrecht Kestler jedoch kennt all die Tipps und Tricks, damit Ihr Testament Ihren letzten Willen reflektiert und juristisch wasserdicht ist. Vereinbaren Sie gerne einen Termin zum Erstgespräch, damit Ihre Erben bei der Testamentseröffnung keine bösen Überraschungen zu erwarten haben.

 


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. An dieser Stelle sei auch gesagt, dass das Easy Erbrecht Infoportal und dessen Inhalte ausschließlich von Frauen produziert wird.